Die Grenze von 79 Joule für Spielzeugdrohnen
Wenn man in Österreich mit seiner Drohne legal Luftbildaufnahmen machen möchte, so gibt es zwei Möglichkeiten: Man sucht bei der Austro Control um eine Betriebsbewilligung als unbemanntes Luftfahrzeug (uLFZ) an, oder … Man wählt die maximale Fluggeschwindigkeit und die Höhe (max. 30 m über Grund sind erlaubt) der Drohne so, dass 79 Joule Bewegungsenergie keinesfalls überschritten werden (die Berechnungsformel findet ihr weiter unten im Beitrag). Dann fällt die Drohne unter die Spielzeugkategorie und man ist nicht an das Luftfahrtgesetz (LFG)…